Die Degenia Hausratversicherung passt im Tarif T18 - comfort ihre Bedingungen automatisch zu Ihren Gunsten an: Verbessert die degenia die VHB oder die Besonderen Bedingungen ohne Zusatzbeitrag, profitieren Sie ab dem Gültigkeitstag von den neuen Leistungen für alle künftig eintretenden Leistungsfälle.
Künftige Leistungsverbesserungen / Innovationsklausel:
Die degenia Versicherungsdienst AG kann im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versicherungsverträge die „Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB)" und/oder die Besonderen Bedingungen zur Hausratversicherung ändern.
Erfolgt eine solche Änderung ausschließlich zu Gunsten des Versicherungsnehmers und ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag berechnet wird, so gelten diese neuen Bedingungen auch für diesen Vertrag – und zwar:
- ab ihrem Gültigkeitstag,
- für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.
Was bedeutet das konkret?
Wenn die Degenia ihre Hausrat-Bedingungen für Neukunden verbessert und dafür keinen höheren Beitrag verlangt, kommen Ihnen diese besseren Leistungen automatisch zugute. Sie müssen dafür nichts tun. Wichtig ist dabei: Die Verbesserung wirkt ab dem Gültigkeitstag der neuen Bedingungen und gilt für Leistungsfälle, die ab diesem Zeitpunkt neu eintreten.
Häufige Fragen
Was ist die Innovationsklausel in der Hausratversicherung?
Sie besagt, dass Bedingungsänderungen, die die degenia ausschließlich zu Gunsten des Versicherungsnehmers und ohne Zusatzbeitrag einführt, ab ihrem Gültigkeitstag auch für Ihren bestehenden Vertrag gelten.
Muss ich für die verbesserten Leistungen mehr Beitrag zahlen?
Nein. Die neuen Bedingungen gelten nur dann automatisch, wenn dafür kein Zusatzbeitrag berechnet wird.
Ab wann gelten die verbesserten Bedingungen für meinen Vertrag?
Die neuen Bedingungen gelten ab ihrem Gültigkeitstag, und zwar für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.
Gilt die Verbesserung auch für bereits laufende Schadenfälle?
Die neuen Bedingungen gelten für alle Leistungsfälle, die ab dem Gültigkeitstag neu eintreten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018