Wenn Rauch oder Ruß plötzlich und bestimmungswidrig auf Ihren Hausrat einwirkt, greift die Hausratversicherung der Degenia und ersetzt unmittelbare Zerstörungen oder Beschädigungen versicherter Sachen. Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen gelten und welche Schäden durch dauernde Einwirkung ausgeschlossen bleiben.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt für Rauch- und Rußschäden Folgendes:
- In Erweiterung von § 2.1 VHB gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen durch Rauch oder Ruß, der plötzlich bestimmungswidrig auf den versicherten Hausrat einwirkt, als mitversichert.
- Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch dauernde Einwirkung von Rauch oder Ruß entstehen.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es plötzlich und bestimmungswidrig zu einer Einwirkung von Rauch oder Ruß auf Ihren Hausrat, sind unmittelbare Zerstörungen oder Beschädigungen der versicherten Sachen mitversichert. Nicht abgedeckt sind hingegen Schäden, die durch eine dauerhafte Einwirkung von Rauch oder Ruß nach und nach entstehen.
Häufige Fragen
Sind Rauch- und Rußschäden mitversichert?
Ja. In Erweiterung von § 2.1 VHB gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen durch Rauch oder Ruß, der plötzlich bestimmungswidrig auf den versicherten Hausrat einwirkt, als mitversichert.
Welche Voraussetzung muss die Rauch- oder Rußeinwirkung erfüllen?
Der Rauch oder Ruß muss plötzlich und bestimmungswidrig auf den versicherten Hausrat einwirken.
Welche Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch dauernde Einwirkung von Rauch oder Ruß entstehen.
Auf welche Bedingung bezieht sich die Regelung?
Die Regelung gilt in Erweiterung von § 2.1 VHB innerhalb der Hausratversicherung der Degenia.