Beschädigt ein fremdes Fahrzeug den Hausrat, ersetzt die Degenia Hausratversicherung im Tarif T18 - basic die Schäden – abgedeckt sind Schienen-, Straßen- und Wasserfahrzeuge, deren Teile oder Ladung, sofern das Fahrzeug nicht vom Versicherungsnehmer oder mitversicherten Personen betrieben wird.
In Ergänzung zu § 2.1 VHB leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Anprall eines Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeuges zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
Was gilt als Fahrzeuganprall:
Als Fahrzeuganprall gilt jede unmittelbare Berührung versicherter Sachen durch Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeuge, deren Teile oder Ladung.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz:
Für den Anprall von Schienen-, Straßen- und Wasserfahrzeugen besteht Versicherungsschutz nur, wenn diese nicht vom Versicherungsnehmer oder mitversicherten Personen betrieben werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Fährt ein fremdes Fahrzeug – etwa ein Auto, eine Straßenbahn oder ein Boot – gegen versicherte Sachen und beschädigt oder zerstört diese, greift der Schutz. Ebenso versichert sind Gegenstände, die durch ein solches Ereignis verloren gehen. Wichtig ist dabei: Das Fahrzeug darf nicht vom Versicherungsnehmer selbst oder von mitversicherten Personen gesteuert worden sein.
Häufige Fragen
Welche Fahrzeuge sind beim Anprall abgedeckt?
Versichert ist der Anprall von Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeugen.
Was zählt als Fahrzeuganprall?
Als Fahrzeuganprall gilt jede unmittelbare Berührung versicherter Sachen durch Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeuge, deren Teile oder Ladung.
Sind auch abhandengekommene Sachen versichert?
Ja, der Versicherer leistet auch für versicherte Sachen, die infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
Ist ein Anprall durch das eigene Fahrzeug versichert?
Nein. Versicherungsschutz besteht nur, wenn das Fahrzeug nicht vom Versicherungsnehmer oder mitversicherten Personen betrieben wird.