In der Hausratversicherung der Degenia gilt für Wertsachen eine besondere Entschädigungsgrenze von 20 % der Versicherungssumme je Versicherungsfall. Außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschranks greifen zusätzlich gestaffelte Höchstbeträge für Bargeld, Urkunden sowie Schmuck und Edelmetalle – hier erfahren Sie, welche Werte gelten.
In Erweiterung der VHB § 13.2 unterliegt die Entschädigung für Wertsachen einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 % der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Wertsachen außerhalb eines Wertschutzschrankes:
Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes (siehe § 13.1 b) befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall – sofern nicht etwas anderes vereinbart ist – begrenzt auf:
- höchstens 500 EUR für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt,
- höchstens 1.000 EUR für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere,
- höchstens 10.000 EUR für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin.
Was bedeutet das konkret?
Diese unverbindliche Lesehilfe fasst den Inhalt allgemeinverständlich zusammen: Für Wertsachen zahlt die Versicherung pro Schadenfall nur bis zu einem bestimmten Anteil der Versicherungssumme. Sind Wertsachen nicht in einem anerkannten, verschlossenen Wertschutzschrank aufbewahrt, gelten zusätzlich niedrigere Höchstbeträge je nach Art der Wertsache. Abweichende Vereinbarungen sind möglich.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Entschädigungsgrenze für Wertsachen?
Die Entschädigung für Wertsachen beträgt je Versicherungsfall 20 % der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Welche Grenze gilt für Bargeld außerhalb eines Wertschutzschrankes?
Für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge – mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt – gilt außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes eine Grenze von höchstens 500 EUR je Versicherungsfall.
Welcher Höchstbetrag gilt für Schmuck und Edelmetalle außerhalb des Wertschutzschrankes?
Für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin ist die Entschädigung außerhalb eines Wertschutzschrankes auf höchstens 10.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Wie viel wird für Urkunden und Wertpapiere ersetzt?
Für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere gilt außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes eine Grenze von höchstens 1.000 EUR je Versicherungsfall.
Können abweichende Grenzen vereinbart werden?
Ja, die genannten Grenzen gelten, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.