Beim Einschluss der Weiteren Elementargefahren in der Degenia Hausratversicherung gelten besondere Regeln: Für Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder Schneedruck greift eine einmonatige Wartezeit ab Versicherungsbeginn, und je Schadenfall wird ein Selbstbehalt fällig.
Die nachstehend genannten Klauseln gelten nur bei Vereinbarung von Weitere Elementargefahren:
Wartezeit für Weitere Elementargefahren:
Abweichend von § 20.1 VHB beginnt der Versicherungsschutz für die folgenden Naturgefahren mit dem Ablauf von einem Monat ab Versicherungsbeginn (Wartezeit):
- Überschwemmung
- Rückstau
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
- Vulkanausbruch
Selbstbehalt für Weitere Elementargefahren:
Der Selbstbehalt je Schadenfall für Weitere Elementargefahren beträgt 10 % des Schadens, mindestens 250 EUR, maximal 2.500 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz für die Weiteren Elementargefahren gilt nur, wenn dieser Baustein ausdrücklich vereinbart wurde. Nach dem Abschluss beginnt der Schutz für diese Naturgefahren nicht sofort, sondern erst nach einer festgelegten Wartezeit. Kommt es zu einem versicherten Schaden, trägt man einen Teil des Schadens selbst.
Häufige Fragen
Wann gelten die Klauseln zu den Weiteren Elementargefahren?
Die genannten Klauseln gelten nur, wenn Weitere Elementargefahren vereinbart wurden.
Wie lange ist die Wartezeit für Weitere Elementargefahren?
Abweichend von § 20.1 VHB beginnt der Versicherungsschutz für die Naturgefahren mit dem Ablauf von einem Monat ab Versicherungsbeginn.
Für welche Naturgefahren gilt die Wartezeit?
Die Wartezeit gilt für Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Wie hoch ist der Selbstbehalt bei Weiteren Elementargefahren?
Der Selbstbehalt je Schadenfall beträgt 10 % des Schadens, mindestens 250 EUR und maximal 2.500 EUR.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018