Bei einem Blitzeinschlag ersetzt die Degenia Hausratversicherung nicht nur direkte Blitzschlagschäden, sondern auch Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten – etwa durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder sonstiger atmosphärisch bedingter Elektrizität. Wichtig: Defekte Geräte müssen bis zur Entscheidung des Versicherers aufbewahrt werden.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt für Überspannungsschäden durch Blitz folgendes:
- In Ergänzung zum Versicherungsschutz für Blitzschlagschäden leistet der Versicherer Entschädigung auch für Schäden, die an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität entstehen.
- Defekte Geräte bzw. Geräteteile sind bis zur Entscheidung des Versicherers über den Ersatz des Schadens aufzubewahren (siehe auch § 26.2 a) gg) VHB). Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so kann der Versicherer nach Maßgabe der Regelungen des § 26.3 VHB ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Schlägt ein Blitz ein, sind nicht nur die direkten Blitzschlagschäden abgesichert. Der Schutz umfasst zusätzlich Schäden an elektrischen Geräten und Einrichtungen, die durch die Folgen des Blitzes – etwa Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss – oder durch andere atmosphärisch bedingte Elektrizität entstehen. Wer einen solchen Schaden meldet, sollte die betroffenen Geräte aufbewahren, bis der Versicherer über den Ersatz entschieden hat.
Häufige Fragen
Sind Überspannungsschäden durch Blitz mitversichert?
Ja. In Ergänzung zum Versicherungsschutz für Blitzschlagschäden leistet der Versicherer Entschädigung auch für Schäden an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität.
Muss ich defekte Geräte aufbewahren?
Ja. Defekte Geräte bzw. Geräteteile sind bis zur Entscheidung des Versicherers über den Ersatz des Schadens aufzubewahren (siehe auch § 26.2 a) gg) VHB).
Was passiert, wenn ich die Geräte nicht aufbewahre?
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so kann der Versicherer nach Maßgabe der Regelungen des § 26.3 VHB ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Welche Ursachen sind neben dem Blitz abgedeckt?
Abgedeckt sind Schäden durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018