Die Degenia Hausratversicherung sichert im Tarif T18 - comfort auch Feuer-Nutzwärmeschäden ab: Brandschäden an versicherten Sachen, die einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden, sind mitversichert – ebenso Sachen, die Nutzfeuer oder Wärme erzeugen, vermitteln oder weiterleiten.
In Erweiterung von § 2.2 VHB gilt für Feuer-Nutzwärmeschäden:
- Mitversichert sind Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden.
- Dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich sind reine Nutzwärmeschäden – also Schäden durch bewusst genutztes Feuer oder Wärme – in der Feuerversicherung oft nicht abgedeckt. Im Tarif T18 - comfort der Degenia werden solche Brandschäden jedoch zusätzlich mitversichert. Das betrifft Sachen, die einem Nutzfeuer oder Wärme ausgesetzt werden, sowie Sachen, die Nutzfeuer oder Wärme erzeugen, vermitteln oder weiterleiten.
Häufige Fragen
Sind Feuer-Nutzwärmeschäden im Tarif T18 - comfort mitversichert?
Ja. In Erweiterung von § 2.2 VHB sind Brandschäden an versicherten Sachen mitversichert, die einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden.
Gilt der Schutz auch für Sachen, die Wärme erzeugen oder weiterleiten?
Ja. Der Schutz gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
Auf welche Regelung bezieht sich die Erweiterung?
Die Mitversicherung von Feuer-Nutzwärmeschäden erfolgt in Erweiterung von § 2.2 VHB.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T18 - comfort.