Die Degenia Hausratversicherung ersetzt gestohlene Sachen aus verschlossenen Kraft- und Wassersportfahrzeugen, Kfz-Anhängern und Dachboxen bis zu 2.500,- EUR je Versicherungsfall und maximal zweimal pro Jahr. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen für einen festen Umschluss gelten und welche Pflichten nach einem Diebstahl bestehen.
Für versicherte Sachen – ausgenommen die in § 13.1 a) VHB genannten Wertsachen – besteht Versicherungsschutz im:
- verschlossenen Innen- oder Kofferraum oder in der verschlossenen Dachbox eines Kraftfahrzeugs (einschließlich Wohnmobil) oder Anhängers;
- Innenraum (Kajüte, Backkiste oder Ähnliches) eines Wassersportfahrzeugs, der durch mindestens ein Sicherheitsschloss verschlossen sein muss.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die genannten Räumlichkeiten fest umschlossen sind. Planen, Persenninge oder Ähnliches gelten nicht als fest umschlossen.
Höhe der Entschädigung:
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500,- EUR begrenzt, maximal das Zweifache je Versicherungsjahr.
- Fremdes Eigentum ist nicht versichert.
Pflichten nach einem Diebstahl:
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen und dieser sowie dem Versicherer ein Verzeichnis der abhandengekommenen Sachen einreichen.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so kann der Versicherer nach Maßgabe der Regelungen des § 26.3 VHB ganz oder teilweise leistungsfrei und nach § 26.1 b) VHB zur Kündigung berechtigt sein.
Was bedeutet das konkret?
Werden Ihre versicherten Sachen aus einem sicher verschlossenen Fahrzeug, Anhänger, Wassersportfahrzeug oder einer Dachbox gestohlen, springt die Hausratversicherung im vereinbarten Rahmen ein. Wichtig ist, dass der Aufbewahrungsort wirklich fest umschlossen und verschlossen ist – ein bloßes Abdecken mit einer Plane reicht nicht. Nach einem Diebstahl sollten Sie schnell handeln und die vorgeschriebenen Meldepflichten erfüllen.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe wird bei Diebstahl aus dem Fahrzeug gezahlt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500,- EUR begrenzt, maximal das Zweifache je Versicherungsjahr.
Gelten Planen oder Persenninge als ausreichender Schutz?
Nein. Voraussetzung ist, dass die Räumlichkeiten fest umschlossen sind. Planen, Persenninge oder Ähnliches gelten nicht als fest umschlossen.
Sind Wertsachen ebenfalls mitversichert?
Der Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen, ausgenommen die in § 13.1 a) VHB genannten Wertsachen.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen und dieser sowie dem Versicherer ein Verzeichnis der abhandengekommenen Sachen einreichen.
Ist fremdes Eigentum mitversichert?
Nein, fremdes Eigentum ist nicht versichert.