Bei der Degenia Hausratversicherung sind im Tarif T18 - comfort Trick- und Taschendiebstahl für alle im Haushalt lebenden Personen mitversichert – mit klaren Definitionen, weltweitem Schutz beim Taschendiebstahl außerhalb der Wohnung und einer Entschädigung bis 1.500 EUR je Versicherungsfall. Erfahren Sie, welche Gegenstände ausgenommen sind und welche Pflichten gelten.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T18 - comfort folgendes für Trick- und Taschendiebstahl:
Mitversicherte Gefahren:
In Erweiterung von VHB §§ 3.2 und 3.4 gilt für alle im versicherten Haushalt lebenden Personen:
- a) Trickdiebstahl,
- b) Taschendiebstahl, mitversichert.
Trickdiebstahl:
Trickdiebstahl liegt vor, wenn der Diebstahl dadurch ermöglicht wird, dass sich der Täter Zutritt zur Wohnung durch Vortäuschung falscher Tatsachen verschafft hat, insbesondere:
- Vortäuschung einer Notlage oder einer sonstigen Hilfe erfordernden Situation oder
- Vortäuschung einer Befugnis zum Betreten oder
- Vortäuschung einer persönlichen Beziehung.
Taschendiebstahl:
Taschendiebstahl liegt vor, wenn der Diebstahl außerhalb der Wohnung (weltweit) dadurch ermöglicht wird, dass der Täter durch plötzlichen, sofort wahrnehmbaren schnellen Zugriff die Hand- oder Schultertasche oder den Rucksack einschließlich deren Inhalts aus persönlichem Gewahrsam weggenommen hat.
Nicht versichert sind:
- Foto- und Filmapparate,
- tragbare Videosysteme,
- elektrische und elektronische Geräte,
- Schmucksachen.
Entschädigungsgrenze und Pflichten:
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf höchstens 1.500 EUR begrenzt.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich bei der zuständigen Polizei anzuzeigen.
Zur Gefahr „Leistungswasser“
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihnen etwas gestohlen, indem sich jemand mit einer erfundenen Geschichte Zutritt zu Ihrer Wohnung verschafft (Trickdiebstahl) oder Ihnen unterwegs blitzschnell die Tasche oder den Rucksack entrissen wird (Taschendiebstahl), ist dies im Tarif mitversichert. Der Taschendiebstahl-Schutz gilt weltweit. Für bestimmte Gegenstände besteht kein Schutz, und die Leistung ist je Fall gedeckelt. Wichtig ist, den Vorfall sofort bei der Polizei zu melden.
Häufige Fragen
Wer ist bei Trick- und Taschendiebstahl versichert?
Der Schutz gilt für alle im versicherten Haushalt lebenden Personen.
Gilt der Schutz bei Taschendiebstahl auch im Ausland?
Ja. Taschendiebstahl ist außerhalb der Wohnung weltweit mitversichert.
Welche Gegenstände sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Foto- und Filmapparate, tragbare Videosysteme, elektrische und elektronische Geräte sowie Schmucksachen.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf höchstens 1.500 EUR begrenzt.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich bei der zuständigen Polizei anzuzeigen.