In der Degenia Hausratversicherung im Tarif comfort zählt auch Wasser als Leitungswasser, das bestimmungswidrig aus Wassersäulen, Zimmerbrunnen und Zisternen ausgetreten ist – eine sinnvolle Erweiterung des klassischen Leitungswasserschutzes über die üblichen Rohrleitungen hinaus.
Wasseraustritt aus Wassersäulen, Zimmerbrunnen und Zisternen:
In Erweiterung von § 4.2 VHB gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus Wassersäulen, Zimmerbrunnen und Zisternen bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Was bedeutet das konkret?
Zusätzlich zum üblichen Leitungswasser wird auch Wasser einbezogen, das ungewollt aus Wassersäulen, Zimmerbrunnen oder Zisternen austritt. Diese Quellen werden damit dem Leitungswasser gleichgestellt. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich bleibt der oben genannte Wortlaut.
Häufige Fragen
Gilt Wasser aus einem Zimmerbrunnen als Leitungswasser?
Ja. Als Leitungswasser gilt auch Wasser, das aus Wassersäulen, Zimmerbrunnen und Zisternen bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Auf welche Regelung bezieht sich diese Erweiterung?
Die Regelung gilt in Erweiterung von § 4.2 VHB.
Welche Quellen sind konkret erfasst?
Erfasst sind Wassersäulen, Zimmerbrunnen und Zisternen.
In welchem Tarif gilt diese Erweiterung?
Diese Regelung gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T18 - comfort.