Die Degenia Hausratversicherung im Tarif T18 - comfort schützt Ihre versicherten Sachen auch dann, wenn sie beim Transport mit dem Kraftfahrzeug oder einem öffentlichen Verkehrsmittel durch einen nachgewiesenen Transportmittelunfall zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Eine Entschädigung erfolgt, sofern nicht anderweitig Ersatz erlangt werden kann.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T18 - comfort folgendes für Transportmittelunfall:
- In Erweiterung von § 1.1 VHB besteht Versicherungsschutz auch für versicherte Sachen, die mit einem Kraftfahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmittel befördert werden und durch einen nachgewiesenen Transportmittelunfall einer im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden Person zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
- Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern nicht anderweitig Ersatz erlangt werden kann (z. B. Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners).
Was bedeutet das konkret?
Werden Ihre versicherten Sachen während eines Transports mit dem Auto oder einem öffentlichen Verkehrsmittel bei einem Unfall beschädigt, zerstört oder gehen sie dabei verloren, kann der Hausratschutz greifen. Voraussetzung ist, dass der Transport durch eine in Ihrem Haushalt lebende Person erfolgt und der Unfall nachgewiesen wird. Können Sie den Schaden anderweitig ersetzt bekommen, etwa über die Kfz-Haftpflicht eines Unfallgegners, geht dies vor.
Häufige Fragen
Wann greift der Schutz bei einem Transportmittelunfall?
Der Schutz greift, wenn versicherte Sachen mit einem Kraftfahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmittel befördert werden und durch einen nachgewiesenen Transportmittelunfall zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
Wer muss die Sachen befördern, damit Versicherungsschutz besteht?
Die Beförderung muss durch eine im Haushalt des Versicherungsnehmers lebende Person erfolgen.
Wird immer eine Entschädigung geleistet?
Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern nicht anderweitig Ersatz erlangt werden kann, zum Beispiel über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
Auf welcher Grundlage besteht dieser Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht in Erweiterung von § 1.1 VHB.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018