In der Degenia Hausratversicherung sind Handelswaren und Musterkollektionen abweichend von den üblichen Bedingungen mitversichert und zählen zu den beruflich oder gewerblich genutzten Arbeitsgeräten und Einrichtungsgegenständen. Eine Entschädigung erfolgt, wenn anderweitig kein Ersatz erlangt werden kann – mit einer klar geregelten Obergrenze pro Schadenfall und Versicherungsjahr.
Handelswaren und Musterkollektionen im Tarif T18 - comfort:
Abweichend zu § 6.2 c) hh) VHB sind Handelswaren und Musterkollektionen nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Sie gehören zu den Arbeitsgeräten und Einrichtungsgegenständen, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen.
Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern anderweitig kein Ersatz erlangt werden kann.
Entschädigungsgrenze:
- 25.000 EUR für den einzelnen Schadenfall
- maximal das Zweifache je Versicherungsjahr
Was bedeutet das konkret?
In diesem Tarif sind auch beruflich oder gewerblich genutzte Handelswaren und Musterkollektionen mitversichert, obwohl solche Gegenstände sonst häufig ausgeschlossen sind. Voraussetzung ist, dass sie dem Beruf oder Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer im Haushalt lebenden Person dienen. Eine Zahlung erfolgt allerdings nur dann, wenn Sie den Schaden nicht auf anderem Weg ersetzt bekommen. Für die Höhe der Leistung gilt eine feste Obergrenze.
Häufige Fragen
Sind Handelswaren und Musterkollektionen im Tarif T18 - comfort versichert?
Ja. Abweichend zu § 6.2 c) hh) VHB sind Handelswaren und Musterkollektionen nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, sondern gehören zu den Arbeitsgeräten und Einrichtungsgegenständen.
Welche Voraussetzung gilt für den Versicherungsschutz?
Die Gegenstände müssen ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen.
Wann wird eine Entschädigung geleistet?
Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern anderweitig kein Ersatz erlangt werden kann.
Wie hoch ist die Entschädigungsgrenze?
Für den einzelnen Schadenfall gilt die Entschädigungsgrenze von 25.000 EUR, maximal das Zweifache je Versicherungsjahr.