In der Hausratversicherung der Degenia sind bestimmte Kfz-Teile und Zubehör wie Kindersitze, Sommer- und Winterräder sowie Fahrradträger und Dachboxen mitversichert, sofern sie nicht am Fahrzeug oder Anhänger montiert sind. Erfahren Sie, welche Entschädigungsgrenzen gelten und wann geleistet wird.
Mitversichert sind – abweichend von § 6.4 c) VHB – folgende Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern (auch Wohnwagenanhänger):
- Kindersitze,
- Sommer-/Winterräder,
- Fahrradträger und Dachboxen,
sofern sie nicht am Fahrzeug / Anhänger montiert sind.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 EUR, maximal das Zweifache pro Versicherungsjahr, begrenzt.
Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern nicht anderweitig Ersatz erlangt werden kann (z. B. über die eigene Teilkaskoversicherung).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Bestimmtes Kfz-Zubehör, das gerade nicht am Fahrzeug oder Anhänger montiert ist, kann über die Hausratversicherung mitversichert sein. Dazu gehören etwa Kindersitze, ein zweiter Radsatz für den Reifenwechsel sowie Fahrradträger und Dachboxen. Für diese Gegenstände gibt es eine festgelegte Höchstentschädigung. Zunächst wird geprüft, ob eine andere Versicherung – zum Beispiel die Teilkasko – für den Schaden aufkommt.
Häufige Fragen
Welches Kfz-Zubehör ist mitversichert?
Mitversichert sind Kindersitze, Sommer-/Winterräder sowie Fahrradträger und Dachboxen, sofern sie nicht am Fahrzeug oder Anhänger montiert sind. Dies gilt auch für Wohnwagenanhänger.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 EUR begrenzt, maximal das Zweifache pro Versicherungsjahr.
Sind auch montierte Teile versichert?
Nein. Der Versicherungsschutz gilt nur, sofern die Teile und das Zubehör nicht am Fahrzeug oder Anhänger montiert sind.
Wird immer eine Entschädigung geleistet?
Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern nicht anderweitig Ersatz erlangt werden kann, zum Beispiel über die eigene Teilkaskoversicherung.