In der Hausratversicherung der Degenia sind technische, optische und akustische Alarm- und Schutzeinrichtungen wie Bewegungsmelder, Überwachungskameras und Alarmgeber mitversichert – sogar außerhalb der Wohnung auf dem Grundstück und gegen einfachen Diebstahl, begrenzt auf 5 % der Versicherungssumme, maximal 2.500 EUR je Versicherungsfall.
Versicherte Alarm- und Schutzeinrichtungen:
In Erweiterung von § 6.2 c) cc) VHB sind technische, optische und akustische Alarm- und Schutzeinrichtungen, die zur Sicherung des versicherten Hausrates dienen, versichert. Dazu zählen zum Beispiel:
- Bewegungsmelder
- Überwachungskameras
- Alarmgeber
Versicherungsschutz außerhalb der Räumlichkeiten:
Diese Sachen sind – abweichend von § 7 VHB – auch außerhalb der versicherten Räumlichkeiten innerhalb des Grundstücks versichert, auf dem die versicherte Wohnung liegt. Der Schutz gilt dabei auch gegen einfachen Diebstahl (Erweiterung von § 3 VHB).
Höhe der Entschädigung:
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5 % der Versicherungssumme, maximal 2.500 EUR, begrenzt.
Vorrang anderer Versicherungsverträge:
Soweit für den Versicherungsnehmer eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann, geht eine solche Leistung einer Entschädigung aus dieser Deckung vor.
Versicherungsort/Außenversicherung
Was bedeutet das konkret?
Sicherheitstechnik, die den Hausrat schützt – etwa Kameras, Bewegungsmelder oder Alarmgeber –, ist Teil des Versicherungsschutzes. Dieser Schutz gilt nicht nur in der Wohnung, sondern auch draußen auf dem eigenen Grundstück, und deckt dort sogar einfachen Diebstahl ab. Für die Erstattung gibt es allerdings eine Obergrenze, und besteht ein anderer Vertrag, der die Sache absichert, wird zunächst dieser herangezogen.
Häufige Fragen
Welche Alarm- und Schutzeinrichtungen sind versichert?
Versichert sind technische, optische und akustische Alarm- und Schutzeinrichtungen, die zur Sicherung des versicherten Hausrates dienen, zum Beispiel Bewegungsmelder, Überwachungskameras und Alarmgeber.
Gilt der Schutz auch außerhalb der Wohnung?
Ja. Die Sachen sind auch außerhalb der versicherten Räumlichkeiten innerhalb des Grundstücks versichert, auf dem die versicherte Wohnung liegt – und zwar auch gegen einfachen Diebstahl.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5 % der Versicherungssumme, maximal 2.500 EUR, begrenzt.
Was gilt, wenn eine andere Versicherung ebenfalls leistet?
Soweit eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann, geht diese Leistung einer Entschädigung aus dieser Deckung vor.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018