Gründen Kinder in der Degenia Hausratversicherung ihren ersten eigenen Hausstand, greift eine Vorsorgeversicherung: Für 6 Monate ab Umzugsbeginn besteht Schutz im Umfang der VHB – auch für Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, mit einer Entschädigungsgrenze von 10.000 EUR je Versicherungsfall.
Vorsorgeversicherung für den ersten eigenen Hausstand von Kindern:
- Für den jeweils ersten eigenen Hausstand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland eines jeden Kindes des Versicherungsnehmers (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) besteht für die Dauer von 6 Monaten – ab Umzugsbeginn gerechnet – Versicherungsschutz im Umfang der Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB), soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht. Danach erlischt der Versicherungsschutz dieser Vorsorgeversicherung.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Zieht ein Kind zum ersten Mal in einen eigenen Haushalt, ist dieser neue Hausstand über die bestehende Police der Eltern für eine Übergangszeit mitversichert. Dies gilt für leibliche Kinder ebenso wie für Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder. Der Schutz greift für einen begrenzten Zeitraum und nur, wenn nicht bereits ein anderer Versicherungsschutz besteht.
Häufige Fragen
Wie lange gilt der Versicherungsschutz für den ersten eigenen Hausstand?
Der Versicherungsschutz besteht für die Dauer von 6 Monaten, gerechnet ab Umzugsbeginn. Danach erlischt der Schutz dieser Vorsorgeversicherung.
Für welche Kinder gilt die Vorsorgeversicherung?
Sie gilt für den jeweils ersten eigenen Hausstand eines jeden Kindes des Versicherungsnehmers – auch für Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Gilt der Schutz auch, wenn bereits eine andere Versicherung besteht?
Nein. Der Versicherungsschutz besteht nur, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
In welchem Umfang gilt der Versicherungsschutz und wo?
Der Schutz gilt im Umfang der Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB) für den ersten eigenen Hausstand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.