Die Degenia Hausratversicherung im Tarif T18 - comfort sichert auch privat genutzte Garagen innerhalb Deutschlands ab, selbst wenn sie nicht in der Nähe des Versicherungsortes liegen. Dabei gelten klare Ausschlüsse für besonders wertvolle Gegenstände und eine Entschädigungsgrenze von 10 % der Versicherungssumme je Versicherungsfall.
Versicherungsschutz in Garagen:
Abweichend von § 6.3 d) der VHB besteht Versicherungsschutz auch in Garagen, die sich nicht in der Nähe des Versicherungsortes, aber innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden. Voraussetzung ist, dass sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden.
Nicht versichert sind (abweichend von § 6 VHB):
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte)
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
- Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken)
- Schusswaffen
- Foto- und optische Apparate
- sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken
Entschädigungsgrenze:
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10 % der Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Auch Ihre Garage kann über die Hausratversicherung abgesichert sein, selbst wenn sie nicht direkt beim Versicherungsort liegt – vorausgesetzt, sie befindet sich in Deutschland und wird ausschließlich privat von Ihnen oder Ihren Angehörigen im Haushalt genutzt. Bestimmte besonders wertvolle Gegenstände sind dort jedoch vom Schutz ausgenommen, und die Erstattung ist der Höhe nach begrenzt.
Häufige Fragen
Sind auch Garagen entfernt vom Versicherungsort mitversichert?
Ja. Abweichend von § 6.3 d) der VHB besteht Versicherungsschutz auch in Garagen, die sich nicht in der Nähe des Versicherungsortes, aber innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden, sofern sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden.
Welche Gegenstände sind in der Garage nicht versichert?
Nicht versichert sind unter anderem Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden und Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände, Schusswaffen, Foto- und optische Apparate sowie Antiquitäten (über 100 Jahre alt) mit Ausnahme von Möbelstücken.
Wie hoch ist die Entschädigung für Schäden in der Garage?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10 % der Versicherungssumme begrenzt.
Muss die Garage privat genutzt werden?
Ja. Der Versicherungsschutz gilt nur, soweit die Garage ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt wird.
Sind alte Möbelstücke in der Garage vom Schutz ausgeschlossen?
Antiquitäten, also Sachen, die über 100 Jahre alt sind, sind grundsätzlich nicht versichert. Möbelstücke bilden hiervon jedoch eine Ausnahme.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018