Die Degenia Hausratversicherung sichert im Tarif T18 - comfort auch die eigenen Sachen des Versicherungsnehmers in einer vermieteten Einliegerwohnung eines Einfamilienhauses ab. Es gelten eine klare Vorrangordnung gegenüber einer Hausratversicherung des Mieters und eine Entschädigungsgrenze je Versicherungsfall.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T18 - comfort folgendes für Sachen in einer vermieteten Einliegerwohnung:
- Bewohnt der Versicherungsnehmer ein Einfamilienhaus mit vermieteter Einliegerwohnung, so gilt für versicherte Sachen, die sich im Eigentum des Versicherungsnehmers befinden, in Erweiterung von § 6.3 VHB auch die Einliegerwohnung als Versicherungsort.
- Eine Entschädigung über diesen Vertrag wird nur geleistet, sofern die Entschädigungsleistung nicht über einen bestehenden Hausratversicherungsvertrag des Mieters/Untermieters verlangt werden kann. § 6.4 e) VHB bleibt hiervon unberührt.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 EUR begrenzt.
- Wertsachen gemäß § 13.1 a) VHB sowie Hotelkosten gemäß § 8.3 VHB sind nicht versichert.
Versicherte Kosten
Was bedeutet das konkret?
Wer ein Einfamilienhaus bewohnt und darin eine Einliegerwohnung vermietet, kann über diese Regelung auch die eigenen Sachen absichern, die in der vermieteten Einliegerwohnung stehen. Damit zählt neben der eigenen Wohnung auch die Einliegerwohnung als Versicherungsort. Vorrang hat dabei eine mögliche Leistung aus einer eigenen Hausratversicherung des Mieters oder Untermieters. Für bestimmte Positionen – wie Wertsachen und Hotelkosten – greift dieser Schutz nicht, und die Leistung ist der Höhe nach begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Sachen in der Einliegerwohnung sind versichert?
Versichert sind Sachen, die sich im Eigentum des Versicherungsnehmers befinden, wenn dieser ein Einfamilienhaus mit vermieteter Einliegerwohnung bewohnt. Für diese Sachen gilt in Erweiterung von § 6.3 VHB auch die Einliegerwohnung als Versicherungsort.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 EUR begrenzt.
Was gilt, wenn der Mieter selbst eine Hausratversicherung hat?
Eine Entschädigung über diesen Vertrag wird nur geleistet, sofern die Entschädigungsleistung nicht über einen bestehenden Hausratversicherungsvertrag des Mieters/Untermieters verlangt werden kann. § 6.4 e) VHB bleibt hiervon unberührt.
Sind Wertsachen und Hotelkosten mitversichert?
Nein. Wertsachen gemäß § 13.1 a) VHB sowie Hotelkosten gemäß § 8.3 VHB sind nicht versichert.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018