Nach einem Einbruch übernimmt die Degenia Hausratversicherung im Tarif T18 - comfort die Kosten für eine missbräuchliche Nutzung des Telefons am Versicherungsort – sowohl für Festnetz als auch für Mobilfunk. Die Entschädigung ist dabei je Versicherungsfall begrenzt.
Für Telefonmissbrauch nach einem Einbruch gilt:
- In Erweiterung zu § 8 VHB werden die Kosten erstattet, die durch eine missbräuchliche Benutzung des Telefons (Festnetz- und Mobilfunk) am Versicherungsort nach einem Einbruch entstehen.
- Die Entschädigung ist auf 1.500 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird nach einem Einbruch am Versicherungsort unbefugt telefoniert – ob über das Festnetz oder das Mobilfunknetz –, springt der Tarif für die dadurch entstandenen Kosten ein. Diese Leistung ist eine Erweiterung der Bedingungen und gilt bis zu einer festgelegten Obergrenze pro Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Welche Telefonkosten werden nach einem Einbruch erstattet?
Erstattet werden die Kosten, die durch eine missbräuchliche Benutzung des Telefons am Versicherungsort nach einem Einbruch entstehen.
Gilt der Schutz auch für Mobilfunk?
Ja, die Regelung umfasst sowohl Festnetz als auch Mobilfunk.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist auf 1.500 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Auf welche Bedingung bezieht sich diese Leistung?
Die Leistung gilt in Erweiterung zu § 8 VHB.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018