Wird nach einem versicherten Schaden die ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar, übernimmt die Degenia Hausratversicherung die Kosten für den Umzug in eine andere Wohnung – bis zu 5.000 EUR je Versicherungsfall. Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Umzugskosten nach einem Versicherungsfall:
In Erweiterung von § 8 VHB ersetzt der Versicherer auch die Kosten für den Umzug in eine andere Wohnung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die ansonsten ständig bewohnte Wohnung wurde nach einem Versicherungsfall unbewohnbar.
- Dem Versicherungsnehmer ist auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihre Wohnung nach einem versicherten Schaden nicht mehr bewohnbar ist und Sie auch nicht auf einen noch nutzbaren Teil der Wohnung ausweichen können, unterstützt Sie der Versicherer beim Umzug in eine andere Wohnung. Die Kosten dafür werden bis zu einer festgelegten Höchstgrenze erstattet.
Häufige Fragen
Wann werden Umzugskosten nach einem Versicherungsfall übernommen?
Die Umzugskosten werden übernommen, wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung nach einem Versicherungsfall unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Wie hoch ist die Entschädigung für Umzugskosten?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
Auf welcher Grundlage werden die Umzugskosten ersetzt?
Die Kostenübernahme erfolgt in Erweiterung von § 8 VHB und umfasst die Kosten für den Umzug in eine andere Wohnung.
Werden Umzugskosten auch bei nur teilweiser Unbewohnbarkeit erstattet?
Die Erstattung setzt voraus, dass dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.