Wer bei der Degenia Hausratversicherung eine Urlaubsreise wegen eines erheblichen Schadens an der versicherten Wohnung stornieren oder abbrechen muss, erhält die tatsächlich angefallenen Stornierungskosten oder die Fahrtmehrkosten für die vorzeitige Rückreise erstattet – begrenzt auf 10.000 EUR je Versicherungsfall.
Für Stornierung oder Abbruch einer Urlaubsreise gilt folgende Regelung:
- Der Versicherer erstattet die tatsächlich angefallenen Stornierungskosten einer bereits gebuchten Urlaubsreise oder die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise (Fahrtmehrkosten) von einer bereits angetretenen Urlaubsreise.
Dies gilt, wenn der Versicherungsnehmer und mitreisende, mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen wegen eines erheblichen Versicherungsfalls eine Urlaubsreise stornieren oder abbrechen müssen, um an den Schadenort (versicherte Wohnung, siehe § 6.3 VHB) zu reisen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Weitere Regelungen:
- Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000 EUR übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers am Schadenort notwendig ist.
- Fahrtmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, das dem benutzten Reisemittel und der Dringlichkeit der Rückreise zum Schadenort entspricht.
- Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, vor Stornierung der Reise bzw. vor Antritt der Rückreise an den Schadenort mit dem Versicherer Kontakt aufzunehmen und ggf. Verhaltensweisungen einzuholen, soweit es den Umständen nach zumutbar ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Wenn zu Hause ein größerer Schaden passiert, während Sie im Urlaub sind oder gerade eine Reise gebucht haben, kann die Versicherung die Kosten für die Reisestornierung oder die zusätzlichen Kosten der früheren Heimreise übernehmen. Voraussetzung ist, dass der Schaden erheblich ist und Ihre Anwesenheit vor Ort wirklich nötig ist. Wichtig ist, dass Sie sich vorab beim Versicherer melden, bevor Sie stornieren oder zurückreisen.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe werden Storno- oder Rückreisekosten erstattet?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Wann gilt ein Versicherungsfall als erheblich?
Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000 EUR übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers am Schadenort notwendig ist.
Für wen gilt der Schutz bei Reisestornierung oder -abbruch?
Er gilt für den Versicherungsnehmer und mitreisende, mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die wegen eines erheblichen Versicherungsfalls eine Urlaubsreise stornieren oder abbrechen müssen, um an den Schadenort zu reisen.
Welche Reisemittel werden bei den Fahrtmehrkosten ersetzt?
Fahrtmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, das dem benutzten Reisemittel und der Dringlichkeit der Rückreise zum Schadenort entspricht.
Was muss vor der Stornierung oder Rückreise beachtet werden?
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, vor Stornierung der Reise bzw. vor Antritt der Rückreise an den Schadenort mit dem Versicherer Kontakt aufzunehmen und ggf. Verhaltensweisungen einzuholen, soweit es den Umständen nach zumutbar ist.