Bei der Degenia Hausratversicherung sind im Tarif T18 - comfort auch Kosten durch den Missbrauch von Scheck-, Kredit- und Kundenkarten abgesichert, wenn diese bei einem Einbruchdiebstahl oder Raub abhandengekommen sind – bis 3.000 EUR je Versicherungsfall und nur, sofern anderweitig kein Ersatz erlangt werden kann.
In Erweiterung von § 8.1 VHB ersetzt der Versicherer auch Kosten, die durch den Missbrauch von Scheck-, Kredit- und Kundenkarten des Versicherungsnehmers oder einer mit in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen entstehen, wenn diese infolge eines Versicherungsfalles nach § 3 VHB (Einbruchdiebstahl/Raub) abhandengekommen sind.
Pflicht des Versicherungsnehmers:
- Der Versicherungsnehmer hat die abhandengekommenen Scheck-, Kredit- und Kundenkarten unverzüglich sperren zu lassen.
Umfang der Entschädigung:
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 EUR begrenzt.
- Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern anderweitig kein Ersatz erlangt werden kann (z. B. Kreditinstitut, Kartenunternehmen).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Werden Ihre Scheck-, Kredit- oder Kundenkarten bei einem Einbruchdiebstahl oder Raub gestohlen und anschließend missbräuchlich verwendet, kann der Versicherer die dadurch entstandenen Kosten übernehmen. Wichtig ist, dass Sie die betroffenen Karten sofort sperren lassen. Die Leistung greift erst dann, wenn Sie den Schaden nicht bereits über eine andere Stelle wie die Bank oder das Kartenunternehmen ersetzt bekommen.
Häufige Fragen
Welche Karten sind beim Missbrauch mitversichert?
Mitversichert sind Scheck-, Kredit- und Kundenkarten des Versicherungsnehmers oder einer mit in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person.
Wann besteht Versicherungsschutz beim Kartenmissbrauch?
Der Schutz greift, wenn die Karten infolge eines Versicherungsfalles nach § 3 VHB (Einbruchdiebstahl/Raub) abhandengekommen sind.
Was muss ich nach dem Verlust der Karten tun?
Sie müssen die abhandengekommenen Scheck-, Kredit- und Kundenkarten unverzüglich sperren lassen.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 EUR begrenzt.
Wird immer gezahlt, auch wenn eine andere Stelle den Schaden ersetzt?
Nein. Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern anderweitig kein Ersatz erlangt werden kann, zum Beispiel durch das Kreditinstitut oder das Kartenunternehmen.