Die Degenia Hausratversicherung im Tarif T18 - comfort sichert auch den Hausrat an einem beruflich bedingten Zweitwohnsitz innerhalb Deutschlands, der sogenannten Pendlerwohnung, ab. Für Wertsachen und je Versicherungsfall gelten dabei eigene Entschädigungsgrenzen, die Sie hier im Überblick finden.
Beruflich bedingter Zweitwohnsitz (Pendlerwohnung):
- Versicherungsschutz besteht für Hausrat nach VHB 2018 § 6.2, welcher sich an einem beruflich bedingten Zweitwohnsitz (sogenannte Pendlerwohnung) befindet. Dieser wird durch den Versicherungsnehmer oder einen in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehe- oder Lebenspartner genutzt und liegt innerhalb Deutschlands.
- Für Wertsachen gemäß VHB 2018 § 13.1 besteht Versicherungsschutz bis zu einer Entschädigungshöhe von max. 2.000,- EUR.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20 % der vereinbarten Versicherungssumme, max. 20.000,- EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Wer aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung in Deutschland unterhält, kann auch den dortigen Hausrat über den Tarif absichern. Der Schutz gilt, wenn die Pendlerwohnung vom Versicherungsnehmer oder dem mit ihm zusammenlebenden Ehe- oder Lebenspartner genutzt wird. Für Wertsachen und für den einzelnen Versicherungsfall gelten dabei jeweils eigene Höchstgrenzen.
Häufige Fragen
Ist der Hausrat in meiner Pendlerwohnung mitversichert?
Ja. Versicherungsschutz besteht für Hausrat nach VHB 2018 § 6.2 an einem beruflich bedingten Zweitwohnsitz (Pendlerwohnung), der sich innerhalb Deutschlands befindet.
Wer muss die Pendlerwohnung nutzen, damit der Schutz gilt?
Die Wohnung muss durch den Versicherungsnehmer oder einen in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehe- oder Lebenspartner genutzt werden.
Bis zu welcher Höhe sind Wertsachen in der Pendlerwohnung versichert?
Für Wertsachen gemäß VHB 2018 § 13.1 besteht Versicherungsschutz bis zu einer Entschädigungshöhe von max. 2.000,- EUR.
Wie hoch ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20 % der vereinbarten Versicherungssumme, max. 20.000,- EUR begrenzt.
Gilt der Schutz auch für eine Zweitwohnung im Ausland?
Nein. Der Versicherungsschutz für die Pendlerwohnung gilt für einen Zweitwohnsitz, der sich innerhalb Deutschlands befindet.