Mit der degenia Hausratversicherung sind Schäden abgesichert, die durch den Anprall fremder Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeuge an Ihren versicherten Sachen entstehen – auch wenn diese dabei zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Erfahren Sie, was als Fahrzeuganprall gilt und welche wichtige Einschränkung den Versicherungsschutz begrenzt.
In Ergänzung zu § 2.1 VHB leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Anprall eines Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeuges zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
Was gilt als Fahrzeuganprall:
- Jede unmittelbare Berührung versicherter Sachen durch Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeuge, deren Teile oder Ladung.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz:
- Für den Anprall von Schienen-, Straßen- und Wasserfahrzeugen besteht Versicherungsschutz nur, wenn diese nicht vom Versicherungsnehmer oder mitversicherten Personen betrieben werden.
Was bedeutet das konkret?
Beschädigt oder zerstört ein fremdes Fahrzeug – etwa ein Zug, ein Auto oder ein Boot – Ihre versicherten Sachen, oder kommen diese durch ein solches Ereignis abhanden, springt die Hausratversicherung ein. Wichtig ist dabei: Das Fahrzeug darf nicht von Ihnen selbst oder einer mitversicherten Person gesteuert worden sein. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Fahrzeuge sind beim Anprall versichert?
Versichert ist der Anprall von Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeugen, deren Teile oder Ladung.
Was gilt als Fahrzeuganprall?
Als Fahrzeuganprall gilt jede unmittelbare Berührung versicherter Sachen durch Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeuge, deren Teile oder Ladung.
Ist der Schutz eingeschränkt?
Ja. Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Fahrzeuge nicht vom Versicherungsnehmer oder von mitversicherten Personen betrieben werden.
Sind auch abhandengekommene Sachen mitversichert?
Ja. Der Versicherer leistet auch für versicherte Sachen, die infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018