Die Hausratversicherung der Degenia schließt Schäden durch radioaktive Isotope ein, die betriebsbedingt auf dem Grundstück des Versicherungsortes vorhanden sind oder verwendet werden – etwa durch Kontamination und Aktivierung. Erfahren Sie, wann der Schutz greift und welche Ausnahme für Kernreaktoren gilt.
Eingeschlossene Schäden durch radioaktive Isotope:
Eingeschlossen sind Schäden an versicherten Sachen, die als Folge eines unter die Versicherung fallenden Schadenereignisses durch auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, betriebsbedingt vorhandene oder verwendete radioaktive Isotope entstehen.
Dazu zählen insbesondere:
- Schäden durch Kontamination
- Schäden durch Aktivierung
Dies gilt nicht für radioaktive Isotope von Kernreaktoren.
Was bedeutet das konkret?
Werden auf dem Grundstück des Versicherungsortes für den Betrieb radioaktive Isotope verwendet oder sind sie dort vorhanden, sind Schäden an versicherten Sachen mitversichert, wenn sie infolge eines versicherten Schadenereignisses durch diese Isotope entstehen – zum Beispiel durch Kontamination oder Aktivierung. Für radioaktive Isotope, die aus Kernreaktoren stammen, besteht dieser Einschluss nicht.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch radioaktive Isotope mitversichert?
Ja. Eingeschlossen sind Schäden an versicherten Sachen, die als Folge eines unter die Versicherung fallenden Schadenereignisses durch betriebsbedingt auf dem Grundstück vorhandene oder verwendete radioaktive Isotope entstehen.
Welche Schäden sind insbesondere erfasst?
Insbesondere Schäden durch Kontamination und Aktivierung.
Wo müssen die radioaktiven Isotope vorhanden sein?
Auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, wo sie betriebsbedingt vorhanden sind oder verwendet werden.
Gilt der Einschluss auch für Kernreaktoren?
Nein. Der Einschluss gilt nicht für radioaktive Isotope von Kernreaktoren.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018