Die Degenia Hausratversicherung schützt beim privaten Online-Banking über den eigenen PC vor Phishing: Überweisen unberechtigte Dritte durch gefälschte E-Mails Geld vom privat genutzten Konto, greift der Schutz bis 1.500 EUR – vorausgesetzt, der PC ist aktuell abgesichert, PIN/TANs sind nicht gespeichert und der Betrug wird sofort Bank und Polizei gemeldet.
Was ist versichert:
Versichert sind Vermögensschäden innerhalb des vom Versicherungsnehmer mittels eigenem PC durchgeführten Online-Bankings im PIN / TAN Verfahren, wenn durch Phishing unberechtigte Dritte Überweisungen vom ausschließlich privat genutzten Bankkonto elektronisch übermitteln und die kontoführende Bank diese ausführt.
Was bedeutet Phishing:
Phishing liegt vor, wenn Dritte mit Hilfe gefälschter E-Mails Kontodaten sowie dazugehörige PIN, TANs und Passwörter von dem Versicherungsnehmer oder der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen zu erlangen versuchen. Ziel dieser gefälschten E-Mails ist es, mit den gewonnenen Daten auf gefälschten Internetseiten von Banken unerlaubte Handlungen vorzunehmen.
Mehrere Vermögensschäden stellen einen Versicherungsfall dar, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn die schadenursächlichen Handlungen miteinander im rechtlichen, wirtschaftlichen oder zeitlichen Zusammenhang stehen.
Voraussetzungen für die Entschädigung:
Bei Schäden nach 1. setzt die Entschädigung voraus, dass
- a) der PC des Versicherungsnehmers aktiv mit einem Schutz oder einer Firewall gegen unberechtigtes Eindringen, einer Virenschutzsoftware und einem Spywarescanner ausgestattet ist, die jeweils auf dem neuesten Stand gehalten und aktualisiert werden.
- b) die PIN/TANs nicht auf dem PC-System des Versicherungsnehmers gespeichert sind. Bei dem Verdacht, dass ein unberechtigter Dritter Kenntnis der PIN und/oder TANs erlangt hat, ist der Zugang zum Online-Banking des Kreditinstitutes unverzüglich sperren zu lassen.
- c) der Versicherungsnehmer den Betrug unverzüglich seiner Bank gemeldet und der zuständigen Polizeidienststelle angezeigt hat.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten ist der Versicherer unter § 26.3 VHB beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei.
Vorrang anderer Leistungen:
Soweit für den Versicherungsnehmer eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag, von dem Schaden verursachenden Dritten und/oder von dem kontoführenden Kreditinstitut beansprucht werden kann, geht eine solche Leistung einer Entschädigung aus dieser Deckung vor.
Wegfall des erweiterten Versicherungsschutzes:
Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch schriftliche Erklärung verlangen, dass dieser erweiterte Versicherungsschutz mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfällt.
Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Entschädigungsgrenze:
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 1.500 EUR begrenzt.
Versicherte Sachen
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie zu Hause über Ihren eigenen Computer im PIN/TAN-Verfahren Bankgeschäfte für Ihr privates Konto erledigen und Betrüger über gefälschte E-Mails an Ihre Zugangsdaten gelangen, um unberechtigte Überweisungen auszulösen, kann dieser Schutz greifen. Wichtig ist, dass Ihr Rechner aktuell abgesichert ist, Sie Ihre Zugangsdaten nicht auf dem PC speichern und im Betrugsfall sofort Bank und Polizei informieren. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht die Bedingungen.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind durch den Phishing-Schutz abgedeckt?
Versichert sind Vermögensschäden beim Online-Banking im PIN/TAN-Verfahren über den eigenen PC, wenn durch Phishing unberechtigte Dritte Überweisungen vom ausschließlich privat genutzten Bankkonto übermitteln und die kontoführende Bank diese ausführt.
Welche Voraussetzungen muss ich für die Entschädigung erfüllen?
Ihr PC muss aktiv mit Firewall, Virenschutzsoftware und Spywarescanner ausgestattet sein, die jeweils auf dem neuesten Stand gehalten werden. Die PIN/TANs dürfen nicht auf dem PC gespeichert sein, und der Betrug muss unverzüglich der Bank gemeldet sowie der zuständigen Polizeidienststelle angezeigt werden.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 1.500 EUR begrenzt.
Was gilt, wenn ich auch von anderer Seite Leistungen erhalten kann?
Können Sie eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag, von dem schadenverursachenden Dritten und/oder von dem kontoführenden Kreditinstitut beanspruchen, geht diese Leistung einer Entschädigung aus dieser Deckung vor.
Kann dieser erweiterte Versicherungsschutz entfallen?
Ja. Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres schriftlich verlangen, dass der erweiterte Schutz mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfällt. Macht der Versicherer davon Gebrauch, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.