Mit der Degenia Hausratversicherung sind Sportgeräte, die sich dauerhaft außerhalb der Wohnung befinden, mitversichert – ausdrücklich auch Reitsättel und Golfausrüstungen. Die Entschädigung ist dabei je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
In Erweiterung von § 7.1 VHB besteht Versicherungsschutz für Sportgeräte, die sich dauerhaft außerhalb der Wohnung befinden.
Zu den mitversicherten Sportgeräten gehören:
- Reitsättel
- Golfausrüstungen
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Sportgeräte sind bei diesem Tarif auch dann abgesichert, wenn sie sich dauerhaft nicht in der Wohnung befinden. Neben klassischen Sportgeräten sind auch Reitsättel und Golfausrüstungen eingeschlossen. Für den Ersatz gibt es je Versicherungsfall eine feste Höchstgrenze.
Häufige Fragen
Sind Sportgeräte außerhalb der Wohnung versichert?
Ja. In Erweiterung von § 7.1 VHB besteht Versicherungsschutz für Sportgeräte, die sich dauerhaft außerhalb der Wohnung befinden.
Zählen Reitsättel und Golfausrüstungen dazu?
Ja. Zu den Sportgeräten gehören auch Reitsättel und Golfausrüstungen.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T18 - comfort.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018