Wird Ihre Wohnung nach einem Versicherungsfall unbewohnbar, übernimmt die Degenia Hausratversicherung die Kosten für eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung inklusive Frühstück – längstens 200 Tage und pro Tag auf einen festen Höchstbetrag begrenzt. So sind Sie bei einer vorübergehenden Unterbringung abgesichert.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T18 - comfort folgendes für Hotelkosten (inkl. Frühstück):
- Abweichend von § 8 c) VHB werden die Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung inkl. Frühstück längstens für die Dauer von 200 Tagen ersetzt.
- Die Entschädigung ist pro Tag auf 200 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Können Sie Ihre Wohnung nach einem Versicherungsfall vorübergehend nicht bewohnen, hilft dieser Baustein bei der Unterbringung im Hotel oder einer vergleichbaren Unterkunft. Das Frühstück ist dabei mit abgedeckt. Die Leistung ist zeitlich und pro Tag der Höhe nach begrenzt.
Häufige Fragen
Wie lange werden Hotelkosten übernommen?
Die Kosten für eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung werden längstens für die Dauer von 200 Tagen ersetzt.
Wie hoch ist die tägliche Entschädigung?
Die Entschädigung ist pro Tag auf 200 EUR begrenzt.
Ist das Frühstück mit abgedeckt?
Ja, die Kosten für die Hotel- oder ähnliche Unterbringung werden inklusive Frühstück ersetzt.
Gilt diese Regelung abweichend von den VHB?
Ja, die Leistung gilt abweichend von § 8 c) VHB.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018