Ist die Wohnung nach einem Versicherungsfall nicht mehr benutzbar, übernimmt die Hausratversicherung der Degenia im Tarif T18 - comfort die Kosten für die Unterbringung von Haustieren in einer Tierpension – bis zu 20 EUR je Tag und maximal 1.000 EUR je Versicherungsfall. Erfahren Sie, welche Tiere berücksichtigt werden und welche ausgeschlossen sind.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T18 - comfort folgendes für Kosten für Haustierbetreuung:
In Erweiterung von § 8 VHB ersetzt der Versicherer die Kosten für die Unterbringung von Haustieren in einer Tierpension oder einer ähnlichen Unterbringung. Die Übernahme gilt bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Wohnung nach einem Versicherungsfall wieder benutzbar oder eine Haltung der Haustiere in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist.
Als Haustiere gelten nur die Tiere, die in Deutschland allgemein üblich und in rechtlich zulässiger Weise als Haustiere gehalten werden.
Nicht übernommen werden Kosten für die Unterbringung von:
- wilden und exotischen Tieren (wie z. B. Schlangen, Spinnen);
- Haustieren, die außerhalb der Wohnung gehalten werden (z. B. Schafe, Ziegen, Hühner).
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20 EUR je Tag, maximal 1.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihre Wohnung nach einem Schaden vorübergehend nicht bewohnbar ist, hilft die Versicherung dabei, Ihre Haustiere anderweitig unterzubringen – etwa in einer Tierpension. Die Kostenübernahme gilt so lange, bis Sie Ihre Tiere wieder in der Wohnung halten können. Berücksichtigt werden dabei nur übliche, in Deutschland erlaubte Haustiere, die in der Wohnung gehalten werden.
Häufige Fragen
Welche Kosten für die Haustierbetreuung werden übernommen?
Ersetzt werden die Kosten für die Unterbringung von Haustieren in einer Tierpension oder einer ähnlichen Unterbringung, bis die Wohnung nach einem Versicherungsfall wieder benutzbar ist oder eine Haltung der Tiere in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist.
Welche Tiere gelten als Haustiere?
Als Haustiere gelten nur die Tiere, die in Deutschland allgemein üblich und in rechtlich zulässiger Weise als Haustiere gehalten werden.
Für welche Tiere werden die Kosten nicht übernommen?
Nicht übernommen werden Kosten für die Unterbringung von wilden und exotischen Tieren (wie z. B. Schlangen, Spinnen) sowie von Haustieren, die außerhalb der Wohnung gehalten werden (z. B. Schafe, Ziegen, Hühner).
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20 EUR je Tag und maximal 1.000 EUR begrenzt.