Nach einem ersatzpflichtigen Schaden übernimmt die Degenia Hausratversicherung die durch Kaufbeleg nachgewiesenen Mehrkosten, wenn wasser- bzw. energiesparende Haushaltsgeräte der höchsten verfügbaren Effizienzklasse neu beschafft werden – etwa Kühlschrank, Geschirrspüler oder Waschmaschine, begrenzt auf 250 EUR je Gerät.
Mehrkosten für energetische Modernisierung von Haushaltsgeräten:
- In Erweiterung von § 8 VHB ersetzt der Versicherer die durch Kaufbeleg nachgewiesenen Mehrkosten für nach einem ersatzpflichtigen Versicherungsfall neu zu beschaffende wasser- bzw. energiesparende Kühlschränke, Gefrierschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Trockner der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren höchsten Effizienzklasse.
- Die Entschädigung ist auf 250 EUR je Gerät begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Muss nach einem versicherten Schaden ein Haushaltsgerät neu angeschafft werden, unterstützt die Versicherung den Kauf besonders sparsamer Geräte. Wählen Sie ein wasser- oder energiesparendes Modell der höchsten damals verfügbaren Effizienzklasse, werden die dafür anfallenden Mehrkosten übernommen – nachzuweisen mit dem Kaufbeleg und im Rahmen der angegebenen Höchstgrenze.
Häufige Fragen
Welche Geräte sind eingeschlossen?
Erfasst sind Kühlschränke, Gefrierschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Trockner, sofern sie wasser- bzw. energiesparend und der zum Zeitpunkt der Neubeschaffung verfügbaren höchsten Effizienzklasse zuzuordnen sind.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigung ist auf 250 EUR je Gerät begrenzt.
Wann werden die Mehrkosten übernommen?
Die Mehrkosten werden nach einem ersatzpflichtigen Versicherungsfall ersetzt, wenn das Gerät neu beschafft wird. Dies gilt in Erweiterung von § 8 VHB.
Welcher Nachweis ist erforderlich?
Die Mehrkosten müssen durch Kaufbeleg nachgewiesen werden.