In der Degenia Hausratversicherung gilt für Wertsachen eine erhöhte Entschädigungsgrenze von 40 % der Versicherungssumme je Versicherungsfall. Wer Bargeld, Urkunden oder Schmuck außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschrankes aufbewahrt, sollte die zusätzlich gestaffelten Höchstbeträge kennen.
In Erweiterung der VHB § 13.2 unterliegt die Entschädigung für Wertsachen einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 40 % der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Wertsachen außerhalb eines Wertschutzschrankes:
Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes (siehe § 13.1 b) befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall – sofern nicht etwas anderes vereinbart ist – begrenzt auf:
- höchstens 3.000 EUR für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt,
- höchstens 10.000 EUR für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere,
- höchstens 30.000 EUR für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin.
Weitere Besonderheiten
Was bedeutet das konkret?
Für besonders wertvolle Gegenstände gibt es in diesem Tarif eine eigene Obergrenze: Insgesamt werden je Schadenfall bis zu 40 % der Versicherungssumme für Wertsachen ersetzt. Werden diese Wertsachen nicht in einem anerkannten, verschlossenen Wertschutzschrank aufbewahrt, gelten zusätzlich nach Art des Gegenstands gestaffelte Höchstbeträge. Abweichende Vereinbarungen bleiben möglich.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Entschädigungsgrenze für Wertsachen?
Die Entschädigung für Wertsachen beträgt je Versicherungsfall 40 % der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Welche Grenze gilt für Bargeld außerhalb eines Wertschutzschrankes?
Für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge gilt eine Grenze von höchstens 3.000 EUR je Versicherungsfall – mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt.
Bis zu welchem Betrag sind Urkunden und Wertpapiere versichert?
Für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere beträgt die Entschädigung außerhalb eines Wertschutzschrankes höchstens 10.000 EUR je Versicherungsfall.
Welche Grenze gilt für Schmuck und Gegenstände aus Gold und Platin?
Für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin gilt außerhalb eines Wertschutzschrankes eine Grenze von höchstens 30.000 EUR je Versicherungsfall.
Gelten diese Grenzen auch bei Aufbewahrung im Wertschutzschrank?
Die gestaffelten Höchstbeträge betreffen Wertsachen außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten sie in diesen Fällen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018